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Rechtsstaatsverstöße könnten den Mitgliedstaaten künftig teuer zu stehen kommen
Ministerrat und Europaparlament haben sich diesen Donnerstag auf ein Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln bei bestimmten Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit geeinigt. Das bestätigten die EU-Abgeordneten und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nach den rund dreiwöchigen Verhandlungen in Brüssel. Mit dem neuen Mechanismus könnte es erstmals in der Geschichte der Europäischen Union möglich werden, die Missachtung von grundlegenden EU-Werten finanziell zu bestrafen. Für die Sozialdemokraten im EU-Parlament war es vor allem wichtig sicherzustellen, dass nicht die Endbegünstigten von EU-Förderungen für das Fehlverhalten ihrer Regierungen bestraft werden können. Im Klartext, sollen sie auch nach Auslösung des Rechtsstaatmechanismus weiterhin Mittel erhalten, die ihnen zugesagt wurden und auf die sie angewiesen sind.
Zweiter und durchaus wichtiger Punkt ist, dass die Rechtsstaatlichkeit im Kontext aller in den Verträgen verankerten EU-Werte, wie etwa der Unabhängigkeit der Justiz, gesehen wird. Das soll zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten in einem Empfängerstaat den Missbrauch von EU-Mitteln ermöglicht bzw. fördert. Ungarn und Polen stehen hier immer wieder im Rampenlicht, wenn es darum geht den Einfluss der Regierung auf die Justiz auszubauen. Interessant ist die Einigung vor allem auch hinsichtlich der angedrohten Blockade Ungarns und Polens in wichtigen EU-Entscheidungen zum langfristigen EU-Haushalt, sollte der Rechtsstaatsmechanismus wirklich eingeführt werden. Das könnte auch zu Verzögerungen beim Corona-Wiederaufbauplan der EU führen.
Auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian, der nach Angriffen auf Gewerkschaftsrechte, aus Polen, Ungarn und Kroatien, wo Eingriffe in Kollektivverträge im letzten Moment abgewehrt werden konnten, immer wieder einen Rechtsstaatenmechanismus gefordert hatte, begrüßt die Einigung: „Die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit als Bedingung für EU-Gelder ist eine gute Möglichkeit, jene Länder, aus denen immer wieder rechtsstaatliche Defizite und Angriffe auf Sozialpartner und auf Gewerkschaften gemeldet werden, mit finanziellen Sanktionen in die Schranken zu weisen. Der Handlungsbedarf ist groß!“