ÖGB und AK fordern ambitioniertes Vorgehen der österreichischen Regierung
Der UN-Menschenrechtsrat hat 2014 eine Resolution zur Schaffung eines internationalen Abkommens verabschiedet, das Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern und die Rechte der Opfer stärken soll.
Seitdem wird in den UN ein Vertrag zur Umsetzung der Zielsetzung für Wirtschaft und Menschenrechte verhandelt. Mit diesem internationalen Abkommen soll es möglich werden, Unternehmen für Verletzungen von grundlegenden Arbeitsrechten, Umweltrechten und weiteren Menschenrechten, die in ihren Lieferketten geschehen, zur Verantwortung zu ziehen.
Anlässlich der sechsten Verhandlungsrunde diese Woche, richteten sich ÖGB-Präsident Katzian und AK-Präsidentin Anderl in einem gemeinsamen Brief an Außenminister Schallenberg mit der Forderung nach einem starken, verbindlichen Instrument.
Der UN-Vertrag soll folgende Punkte enthalten:
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Die Unterzeichner-Staaten garantieren, die bei ihnen ansässigen Unternehmen zur strengen Achtung der Menschenrechte in Auslandsgeschäften und über die gesamte Lieferkette (Zulieferbetriebe, Tochterunternehmen) zu verpflichten.
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Betroffenen muss effektiver Rechtsschutz auch im Herkunftsland des Unternehmens gewährt werden.
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Die Zusammenarbeit der Staaten in grenzüberschreitenden Fällen soll geregelt werden.
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Ein unabhängiger Ausschuss soll die Umsetzungsberichte der Staaten analysieren und individuelle Beschwerden gegen Staaten prüfen.
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Ein internationaler Überwachungsmechanismus über die Einhaltung des Abkommens soll eingerichtet werden.
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Ein starker, internationaler Durchsetzungsmechanismus soll die Möglichkeit schaffen, individuelle Beschwerden an ein internationales Gremium zu richten.
Konsultation für EU-Lieferkettengesetz gestartet
Unternehmerische Verantwortung ist auch auf EU-Ebene ein Thema. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat die Schaffung eines EU-Lieferkettengesetzes zu einer ihrer Prioritäten erklärt.
Während das EU-Parlament in mittlerweile 12 Stellungnahmen ihre Unterstützung für die UN-Initiative ausgedrückt hat, hat die EU-Kommission ihre Position bisher nicht klargemacht. Ein entsprechender EU-Gesetzesvorschlag soll endlich im zweiten Quartal 2021 vorgestellt werden.
Zur Vorbereitung hat die EU-Kommission diese Woche eine öffentliche Konsultation gestartet, in der sie über drei Monate um inhaltliche Anregungen für die Gesetzesinitiative bittet.
Gewerkschafts-/NGO-Allianz bereitet Online-Kampagne vor
Eine gemeinsame Kampagne von Gewerkschaften und NGOs (ÖGB, AK, EGB, Friends of the Earth Europe und European Coalition for Corporate Justice) zielt darauf ab, die Konsultation zu nutzen und die Kommission von der Bedeutung einer ambitionierten Gesetzesinitiative überzeugen.
Ziel ist es, nach dem Vorbild früherer Aktionen (Soziale Säule, Europäische Arbeitsbehörde) ein Webtool zu entwickeln, mit dem sich einzelne BürgerInnen leicht in den Konsultationsprozess einbringen können. Der Fragebogen der EU-Kommission wird einheitlich mit den gemeinsamen Kernforderungen der Gewerkschaften und NGOs beantwortet.
Normalerweise beteiligen sich nur eine kleine Zahl von Interessensverbänden, Unternehmen und Think Tanks an Kommissionskonsultationen mit ihrer Expertise. Mit einer erfolgreichen Kampagne wären es zehntausende Beiträge engagierter EU-BürgerInnen.
Die Kampagne startet Ende November.