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EU-Kommission will Corona-Virus in Liste biologische Arbeitsstoffe aufnehmen
Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für die Aktualisierung der Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe Parlament und Rat zur Zustimmung vorgelegt. Die Richtlinie 2000/54/EC legt unter anderem, abhängig von der Risikoeinstufung, die grundsätzlichen Arbeitgeberpflichten in Bezug auf Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz fest. Covid 19 soll in die Gruppe 3 von 4 fallen.
Definition: „biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich“.