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EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen ein
Die Europäische Kommission hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Grund ist das neue Gesetz zur Disziplinierung von RichterInnen vom 20. Dezember 2019, das am 14. Februar 2020 in Kraft trat. Aus Sicht der EU-Behörde verstößt das Gesetz gegen EU-Recht. Es untergrabe die Unabhängigkeit polnischer RichterInnen. Da Gesetz sieht vor, dass RichterInnen mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova äußerte sich besorgt darüber, dass das Gesetz „unter anderem zur politischen Kontrolle des Inhalts von Gerichtsentscheidungen verwendet werden könne.“ RichterInnen aus den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten müssen sich auf die Unabhängigkeit ihrer polnischen KollegInnen verlassen können, so die zuständige EU-Kommissarin.