Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss diskutiert Arbeitsbehörde
Im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss wurde diese Woche eine neue Studie zum Entwurf der Europäischen Arbeitsbehörde präsentiert. Professor Roberto Pedersini, Author der Studie, referierte in seiner Key-Note zu den Ergebnissen, die präzise und sachbezogene Empfehlungen zur konkreten Umsetzung der Behörde enthalten.
Dabei stellt er fest, dass Arbeitskräftemobilität eine essentielle Komponente der Europäischen Integration sein sollte und erst dadurch Ziele wie sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhalt geschaffen werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch der Schutz der ArbeitnehmerInnenrechte, faire und gute Arbeitsbedingungen, Innovation sowie die Vermeidung von Sozialdumping.
In diesem Sinn und im Kontext der Europäischen Säule sozialer Rechte, soll es also die Aufgabe der Arbeitsbehörde sein, faire und effiziente Arbeitskräftemobilität zu fördern und zur selben Zeit, den potentiellen negativen Aspekten, die dadurch entstehen können entgegenzuwirken. Das erhoffte Ziel – soziale Integration und wirtschaftliches Wachstum.
Aktivierung versus Kontrolle
Professor Pedersini definiert die Aufgaben der Behörde in einer Art Kreislauf. Als erste Aufgabe sieht er die Bereitstellung und Verbreitung von Informationen zur Arbeitskräftemobilität als quasi Grundlage für einen fairen Ablauf. Kerngeschäft der Behörde soll jedoch die Implementierung und Durchsetzung von Europäischem Recht mit einem Fokus auf nicht deklarierter Arbeit sein. Weitere (Neben)Aufgaben sollen Mediationen zwischen Mitgliedsstaaten sowie hauseigene Analysen und Risiko Assessments (Studien) sein. Aus Sicht des ÖGB sollte der Fokus der Behörde weniger auf der aktivierenden und mehr auf der kontrollierenden Seite des Spektrums stehen. Der Diskussionsbeitrag des MEP´s Georgi Pirinski verdeutlicht die Komplexität des Problems und des Handlungsfelds der Behörde. Er benennt den fehlenden wirtschaftlichen- und sozialen Zusammenhalt bzw. deren Divergenz innerhalb der Mitgliedsstaaten als die Kernursache von Lohn- und Sozialdumping und glaubt nicht daran, dass die Behörde die Kernursache beseitigen kann aber an den akut dadurch entstehenden Problemen arbeiten muss.
Sozialpartner essentiell für den Erfolg der Behörde
Laut Pedersini sollten sich insbesondere die Gewerkschaften konsequent in Kampagnen, Sensibilisierungsinitiativen und Organisationsbemühungen engagieren, die sich auf Löhne und Sozialdumping konzentrieren, auch in grenzüberschreitenden Situationen. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen laut Studie gemeinsam Regeln festlegen, um Sozialdumping entgegenzuwirken und Beziehungen zu öffentlichen Behörden inklusive der Europäischen Arbeitsbehörde eingehen, um eben diese Durchsetzungsfähig zu machen und eine faire Behandlung der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Auf Frage des ÖGB nach der Durchsetzungskraft der Arbeitsbehörde wurde vom Autor auf die Ressourcen der nationalen Arbeitsbehörden und deren Know-How verwiesen. In einer Zeit in der jedoch gerade an diesen Stellen gespart wird und manche Mitgliedsländer kein Interesse haben könnten an den freiwilligen Mediationsverfahren teilzunehmen ist ernüchternd wenig Wind in den Segeln der geplanten Behörde.