Neue Website zum Aktionsplan zur Sozialen Säule
Am 3. März will die EU-Kommission ihren Aktionsplan zur Umsetzung der 20 Grundprinzipien der Europäischen Säule der Sozialen Rechte (ESSR) vorstellen.
Bisherige Vorstöße aus dieser Initiative für ein sozialeres Europa sind etwa die Europäische Arbeitsbehörde (2019 etabliert auf Druck der Gewerkschaften zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping) und der Richtlinienvorschlag vom Oktober 2020 für einen europäischen Mindestlohn.
Laut EGB soll der Aktionsplan zur Umsetzung der ESSR den Mitgliedstaaten als Instrument zur Bewältigung der aktuellen sozialen Herausforderungen dienen. Sozialer Fortschritt und Wiederaufbau nach der Pandemie müssen Hand in Hand gehen.
Der EGB fordert einen „fairen und gerechten Übergang“ zu mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz, verbunden mit sozialer Gerechtigkeit und hochwertiger Vollbeschäftigung. Der Erhalt von Arbeitsplätzen und die soziale Absicherung der europäischen ArbeitnehmerInnen müssen die zentralen Ziele sein.
Als wichtige Sofortmaßnahmen für eine soziale Aufwärtskonvergenz setzt der EGB auf folgende Punkte:
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Lohntransparenz für mehr Geschlechtergerechtigkeit
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Europäische Mindestlohnstandards
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Bessere Rechte für Scheinselbständige
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Verbesserter Gesundheitsschutz (Schutz vor krebserregenden Substanzen, Muskel- und Skeletterkrankungen sowie psychosozialen Risiken)
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Stärkung der ArbeitnehmerInnen-Mitbestimmung