Chancengleichheit
Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung haben weiterhin Priorität in der EU
In ihrem Kampf gegen Diskriminierung lag der Fokus lange Zeit auf der Verhütung von Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und aus Gründen des Geschlechts. Die erste EU-Richtlinie im Bereich Beschäftigung, die gleiches Entgelt für Männer und Frauen festschreibt, datiert aus dem Jahr 1975. Zahlreiche weitere Gesetze folgten, die allesamt auf die Geschlechtergleichstellung im Bereich Arbeit und Beschäftigung abzielten. 2006 wurde eine Richtlinie verabschiedet, die sämtliche bisherige Rechtsakte zur Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsbereich in einem Text zusammenfasst und aktualisiert.
Erst mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam (1997) wurden der Gemeinschaft neue Rechte zur Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung übertragen. Auch in diesem Bereich gibt es mittlerweile zahlreiche EU-Vorschriften.
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