Arbeitszeitrichtlinie
Verbindliche europäische Mindeststandards auf möglichst hohem Niveau
Die geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie (AZ-RL) stammt aus dem Jahr 1993 und enthält vor allem EU-weite Regeln für die maximal zulässigen Arbeitszeiten. In ihrem Kern schreibt sie eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Seit dem Jahr 2004 wird in einem so genannten Revisionsverfahren eine Änderung der Richtlinie angestrebt, allerdings konnte bislang keine Einigung zwischen Rat und EU-Parlament erzielt werden. Im Dezember 2008 hatte das EU-Parlament auch in zweiter Lesung gegen eine Verschlechterung der Richtlinie gestimmt. Das Vermittlungsverfahren zwischen beiden Institutionen scheiterte zuletzt im April 2009, weshalb die alte Arbeitszeitrichtlinie weitergilt. Mit der Einleitung der ersten Konsulationsphase mit den europäischen Sozialpartnern hat die EU-Kommission im März 2010 die Debatte um die Revision der Arbeitszeitrichtlinie neu eröffnet.
Aus gewerkschaftlicher Sicht handelt es sich bei der Begrenzung der Höchstarbeitszeiten um einen Kernbereich des Gesundheitsschutzes, weshalb Ausnahmeregelungen in der Richtlinie abgeschafft werden sollten und Verschlechterungen des Schutzniveaus zu verhindern sind.
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