Mobilität und Migration
Freizügigkeit für ArbeitnehmerInnen ist eine der vier Grundfreiheiten der EU
Obwohl grenzüberschreitendes Arbeiten in der EU beständig zunimmt, stellt es insgesamt noch immer eher die Ausnahme dar. Laut Eurostat, dem Statistischen Zentralamt der EU, leben und arbeiten gerade einmal 1,5 % der EU-25-Bevölkerung nicht in ihrem Herkunftsland. Durch die Osterweiterung hat sich der Wert allerdings geringfügig erhöht. Bei allen Initiativen für mehr Mobilität ist aus Gewerkschaftssicht darauf zu achten, dass funktionierende Arbeitsmärkte nicht überfordert werden und kein Sozialdumping stattfindet.
Viele Mitgliedstaaten, darunter Österreich, nutzen bei der EU-Erweiterung auch Übergangsfristen für die Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen. Unterdessen versucht die EU mit zahlreichen Initiativen schon seit längerem, mehr EU-BürgerInnen das Arbeiten im EU-Ausland schmackhaft zu machen.
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