Im Fokus
EU-Kommission startet neuen Anlauf bei umstrittener Saisonier-Richtlinie
Europaweites Modell soll mehr Saisoniers in die EU bringen
Der nun vorgelegte Kommissionsvorschlag soll eine europaweite Regelung für SaisonarbeitnehmerInnen aus Drittstaaten ermöglichen, denn die Europäische Kommission ortet in der EU einen dringenden Bedarf an Saisoniers. Da Saisonarbeit in der EU als unattraktiv gelte, drohe der EU ein Arbeitskräftemangel, so die Kommission in ihrer Begründung. Die innerbetriebliche Versetzung von ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten, die für internationale Unternehmen tätig sind, soll ebenfalls mit einer eigenen Richtlinie europaweit geregelt werden. Die beiden Vorschläge sind Teil des 2005 initiierten Strategischen Plans zur legalen Zuwanderung, der mehrere Legislativmaßnahmen umfasst.
Saisonbeschäftigung maximal 6 Monate - jedoch 3 Jahre in Folge möglich
Hinkünftig sollen Saisonkräfte aus Drittstaaten bzw. deren künftige Arbeitgeber für eine Saisontätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat in einer Art Schnellverfahren eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Voraussetzung ist lediglich ein gültiger Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage in einen EU-Mitgliedstaat. Arbeitskräfte können jedoch während einer Saison den Arbeitgeber wechseln.
- Die Höchstdauer der Saisontätigkeit beträgt 6 Monate, danach müssen SaisonarbeitnehmerInnen wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Die Genehmigung kann jedoch als "Multi-Seasonal-Permit" für drei aufeinanderfolgende Saisonen ausgestellt werden.
- Die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung gilt nicht nur für die typischen Saisonbranchen wie Tourismus oder Landwirtschaft, sondern die Richtlinie erfasst ohne Einschränkung alle Branchen.
- Im Rahmen einer Arbeitsmarktprüfung können Mitgliedstaaten prüfen, ob ein bestehender Bedarf nicht von einheimischen oder EU-Arbeitskräften abgedeckt werden kann. EU-Mitgliedstaaten sind jedenfalls nicht verpflichtet Saisoniers aufzunehmen.
- Für SaisonarbeitnehmerInnen sollen die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Lohn- und Arbeitsbedingungen des EU-Mitgliedstaates gelten. Der Arbeitgeber muss zudem eine angemessene Unterbringung für SaisonarbeitnehmerInnen nachweisen. Bei einem Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen sollen Arbeitgeber sanktioniert werden und für ein oder mehrere Jahre keine Genehmigungen mehr für Saisoniers aus Drittstaaten erhalten.
ÖGB-Arbeitsmarktsprecher Kaske: Falsches Signal für EU-Arbeitsmarkt
Der Vorsitzende der Gewerkschaft vida und Arbeitsmarktsprecher des ÖGB, Rudolf Kaske, hält den Kommissionsansatz eindeutig für verfehlt. "ArbeitnehmerInnen in Saisonbranchen haben schon jetzt mit niedrigen Löhnen und oft bedenklichen Arbeitsbedingungen zu kämpfen," so Kaske. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in der EU sei dies für den EU-Arbeitsmarkt ein falscher Schritt, zumal es keinerlei Einschränkungen auf bestimmte Saisonbranchen gebe. Das von der Kommission nun wieder auf den Tisch gebrachte Konzept der zirkulären Migration, bei dem Saisoniers nach ihrer Saisonbeschäftigung wieder zurückkehren sollen, habe zudem bereits in der Vergangenheit nicht funktioniert.
"Zahnlose" Bedarfsprüfung für EU-Arbeitsmärkte
Kaske kritisiert weiters den Entwurf als äußerst widersprüchlich. "Einerseits ist von einer Arbeitsmarktprüfung im jeweiligen Mitgliedstaat die Rede, bevor eine Saisonerlaubnis ausgestellt werden soll. Andererseits sieht der Entwurf die Möglichkeit einer Bewilligung für mehrere aufeinanderfolgende Saisonen vor, was eine Bedarfsprüfung konterkariert," stellt der ÖGB-Arbeitsmarktsprecher kritisch fest.
Vorschlag ohne vorherige Konsultation der Sozialpartner
Auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat sich bereits im Vorjahr klar gegen die Kommissionspläne ausgesprochen. Anstelle des sektoralen Ansatzes zur Arbeitsmigration von SaisonarbeitnehmerInnen aus Drittstaaten, fordert der EGB vielmehr eine allgemeine Richtlinie zu sozialpolitischen Schutzmaßnahmen für Saisoniers. Kritik übte der EGB auch an der fortwährenden Praxis der EU-Kommission, die Europäischen Sozialpartner zu Initiativen im Bereich der Migrationspolitik nur unzureichend zu konsultieren. Dabei könnten gerade die Sozialpartner auf die Bedürfnisse der Arbeitsmärkte mit geeigneten Vorschlägen reagieren.
Die beiden am 13. Juli präsentierten Vorschläge der EU-Kommission stehen nun zum Download bereit.
1: Wir über uns
2: Mehr als Lobbying
3: ÖGB & Europa
4: ÖGB Positionspapiere
5: Termine & Fotos
6: Newsletter & Aktuelles
7: Unsere Themen
8: Wissen & Info