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Endlich ein sozialeres Europa durch neuen Lissabon-Vertrag?

Neue Studie zeigt auf: Politischer Wille bleibt auch weiterhin entscheidend

Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat eine neue Studie veröffentlicht, in der die soziale Dimension des im Dezember letzten Jahres ratifizierten Lissabon-Vertrages noch einmal beleuchtet wird. Einiges könne durch den Vertrag erreicht werden, allerdings gehe dies nicht ohne politische Anstrengungen, lässt sich die wissenschaftliche Arbeit zusammenfassen.

Klare sozialpolitische Zielsetzung
Begrüßenswert sei, so die StudienautorInnen, dass der Vertrag klare sozialpolitische Ziele für die EU definiere, wie beispielsweise eine soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritte abziele oder die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung. Auch stärke der Vertrag den Sozialen Dialog - und somit die Rolle der Sozialpartner -, u.a. durch die Anerkennung des Tripartiten Beschäftigungsgipfels als institutionelle Einrichtung, was wiederum die wichtige Verbindung zwischen dem Sozialen Dialog und der Wirtschaftspolitik der EU sicherstelle.

Öffentliche Dienstleistungen erhalten seit langem erwarteten "Sonderstatus"
Des Weiteren erhalte der gefährdete Bereich der Öffentlichen Dienstleistungen klare Unterstützung durch den Vertrag, indem er ihre essentielle Bedeutung hervorhebe und eine gute Ausgangsposition für einen angemessenen Schutz durch einen neuen, wirksamen Rechtsrahmen schaffe, so die Studie. Solche Dienstleistungen könnten dank des Vertrags nicht länger als Ausnahmen oder "Spezialfälle" in einem ansonsten von Wettbewerb dominierten Umfeld behandelt werden. 

Potential im Sozialbereich nicht ausgeschöpft
Anderseits beklagen die StudienautorInnen, dass der Vertrag weit weniger Fortschritt für das soziale Element in der EU vorsehe, als ursprünglich geplant und möglich gewesen sei. Das sozialpolitische Engagement sei zu großen Teilen einem "Kuhhandel" mit denjenigen Mitgliedstaaten zum Opfer gefallen, die androhten, die Unterzeichnung ansonsten zu verweigern.
So gebe es nun neben den Opt-Out-Möglichkeiten in Bezug auf die Grundrechtscharta für Großbritannien, Tschechien und Polen weitere Beschneidungen der ursprünglichen Vorhaben im Sozialbereich: Der Soziale Dialog würde nicht - wie ursprünglich geplant - im direkten Zusammenhang mit den Bestimmungen über die demokratischen Grundsätze genannt, und das Prinzip der Mehrheitsentscheidung gelte nicht für alle Bereiche: Bei Außenbeziehungen, Steuerpolitik und Sozialpolitik brauche es weiterhin Einstimmigkeit, was es "Blockierern" leicht macht.

Für Soziales muss auch weiterhin gekämpft werden
Die erhofften positiven Auswirkungen des neuen Vertragswerkes auf das soziale Europa würden sich keinesfalls "automatisch" einstellen, sondern nur dann eintreten, wenn die europäischen und nationalen politischen Kräfte gemeinsam mit der Zivilbevölkerung -  insbesondere mit den Beschäftigten - weiterhin für die Verteidigung und Weiterentwicklung des Sozialen in Europa kämpften. Der politische Wille sei daher auch in Hinkunft entscheidend, so das Resumée der StudienautorInnen.

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